Welche Abgaben werden auf Abfindungen fällig?
Welche Abgaben werden auf Abfindungen fällig?
Aug 17Abfindungen, die im Zusammenhang mit der Auflösung von Arbeitsverträgen gezahlt werden, sind ein beliebtes Thema. Gelegentlich werden Schwindel erregende Summen genannt, die einem Arbeitnehmer gezahlt worden sein sollen. Die Realität ist häufig ernüchternder.
Der deutsche Gesetzgeber bietet den Arbeitnehmern einen umfassenden Schutz vor willkürlichen Kündigungen durch seinen Arbeitgeber. Kündigungen, die gegen diese Regelungen verstoßen, können durch rechtzeitiges Einreichen einer Klage erfolgreich angefochten werden und das Arbeitsverhältnis bleibt bestehen.
Für den Zeitraum zwischen Kündigung und Gerichtsurteil muss der Arbeitgeber den Lohn nachzahlen. Ist die Fortführung des Arbeitsverhältnisses nicht zumutbar, kann dem Arbeitnehmer vom Gericht eine Abfindung zugesprochen werden. Um das Risiko einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit den sich daraus ergebenden, schwer kalkulierbaren Kosten zu umgehen, bieten einige Arbeitgeber im Zusammenhang mit einer Kündigung eine Abfindung an. Der Arbeitnehmer erkennt die Kündigung mit Annahme der Abfindung an. Abfindungen sind häufig Bestandteil von Sozialplänen, wie sie bei Entlassungen vieler Mitarbeiter aus betrieblichen Gründen erarbeitet werden. Bei der Berechnung der Abfindung werden die Dauer der Betriebszugehörigkeit und der Bruttoverdienst berücksichtigt, z.B. wird ein halbes monatliches Bruttogehalt pro Jahr Betriebszugehörigkeit als Abfindung gezahlt.
Die Zahlung einer Abfindung ist ein Einkommen, das vom Arbeitnehmer zu versteuern ist. Die Einkommensteuer unterliegt der Progression. Die bewirkt einen steigenden Steuersatz für höhere Einkommen. Da eine solche einmalige Zahlung zu einem sehr hohen Lohnsteuerabzug führen würde, können Abfindungen unter Umständen von der Fünftelregelung begünstigt werden. Im §24 und §34 EStG ist geregelt, wie solche Zahlungen steuerlich zu behandeln sind. Werden die Abfindungen in Teilbeträgen über einen Zeitraum von mehreren Kalenderjahren ausgezahlt, sind sie voll zu versteuern. Für Abfindungen, die im Zusammenhang mit einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt werden, werden dem Arbeitnehmer keine Beiträge für die Sozialversicherungen abgezogen.
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