Wie wichtig ist die Diensthaftpflichtversicherung im öffentlichen Dienst?

Wie wichtig ist die Diensthaftpflichtversicherung im öffentlichen Dienst?

Jul 08

Lehrer, Bundeswehrsoldaten, Richter, einige Pflegekräfte und Poliszisten haben eines gemeinsam: sie sind wie noch weitere Berufsgruppen im öffentlichen Dienst tätig. Das bedeutet, sie sind Bedienstete von öffentlich-rechtlichen Körperschaften und Anstalten wie zum Beispiel dem Bund, der Landkreise und der Gemeinde.

Die Arbeit im öffentlichen Dienst birgt jedoch einige Risiken. Schäden, die der Angestellte in Ausübung seines Berufes verursacht hat, kann er selbst zu tragen haben. Das bedeutet, wenn sich ein Schüler zum Beispiel im Unterricht verletzt, könnte er Schadensansprüche an die entsprechende Lehrerin stellen.
In der Regel ist der Dienstherr für den Schadensersatz seines Angestellten zuständig. Sollte diesem jedoch Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, ist er persönlich haftbar.
Durch diesen Sachverhalt ist die Diensthaftpflichtversicherung für im öffentlichen Dienst Tätige eine Notwendigkeit um sich vor dem Ernstfall abzusichern. Diese sind meist relativ günstig und im Durchschnitt zwischen 50 und 100 Euro jährlich zu bekommen.

Welche Diensthaftpflichtversicherung (oder auch zum Teil als Amtshaftpflicht bezeichnet) die Richtige für einen ist, das hängt von der genauen Berufsgruppe ab. Die meisten Versicherer bieten spezielle Versicherungen für jede Berufsgruppe an. Desweiteren sollte auch die Höhe der Deckungssumme sowie die enthaltenen Leistungen verglichen werden, damit jeglicher Schadensfall abgedeckt wird.

Auf berufsunfaehigkeitsversicherung.net können weitere Informationen zu einer Diensthaftpflicht eingeholt werden. Zusätzlich bietet die Seite Informationen zu anderen Versicherungen an, die in der Berufswelt nötig sind oder sein könnten. Wer sich unsicher beim Ausfüllen des Antrages ist, der findet hier Tipps und Informationen dazu. Das Vorbeischauen auf der Seite lohnt sich in fast jedem Fall.

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