Warengutscheine und Sachleistungen
Warengutscheine und Sachleistungen
Jun 09Warengutscheine statt der Gehaltserhöhung. Einige Betriebe verteilen sogenannte Warengutscheine an Ihre Mitarbeiter, welche diese dann an einer Tankstelle oder einem anderem Geschäft einlösen können. Diese Warengutscheine stehen als Ersatz für eine Gehaltserhöhung. Diese Vorgehensweise hat für den Arbeitgeber den Vorteil, dass er sich die, auf die Erhöhung kommenden Sozialabgaben spart und zusätzlich die Kosten für den Gutschein von der Steuer absetzen kann.
Anders als bei dem gewohnten Lohn, den jeder Arbeitnehmer voll versteuern muss, sind Sachleistungen zum Beispiel in Form von Warengutscheinen bis zu einem Gesamtbetrag von 44 Euro pro Mitarbeiter und Monat steuerfrei. Jedoch bestätigen auch in diesem Fall die Ausnahmen die Regel, denn um diesen Steuervorteil nutzen zu können, sollte der Gutschein immer mit einem genauen Betrag und dem Vermerk einer konkreten Ware versehen sein. Denn ohne diese Angaben, behandeln sowohl Finanzverwaltung als auch Finanzgerichte diese als Barlohn und dieser muss voll versteuert werden.
In der heutigen Zeit steigen die Benzinpreise stetig an und es ist noch lange kein Ende in Sicht. Für manchen Arbeitnehmer wird die tägliche Fahrt zur Arbeit eine Qual, denn jeder Blick auf die Zankanzeige und die Spritpreise treibt ihm die Tränen in die Augen. Hier kommen die besonders beliebten Tankgutscheine ins Spiel. Aber aufgepasst, gerade hier kann ein kleiner Fehler fatale Folgen haben. Ein Tankgutschein ist ebenso wie der Warengutschein bis zu einem Betrag von 44 Euro pro Mitarbeiter und Monat steuerfrei. Jedoch gibt es ein paar Punkte auf die der Arbeitgeber unbedingt achten sollte damit dieser nicht als Barlohn angerechnet wird. Weitere Informationen dazu auf http://www.kredit-und-finanzen.de/ratgeber/warengutscheine.html.
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